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Fachwissen

 

Kreditvertrag

Warum Sie die Verhandlungen rund um den Kreditvertrag einem Spezialisten überlassen sollten lesen Sie hier.

Grundsätzlich gilt: der Kreditvertrag ist wie jeder andere Vertrag verhandelbar, d.h. von beiden Vertragspartnern (Bank und Kunde) gestaltbar. Nehmen Sie diese Möglichkeit wahr und wahren Sie Ihre Rechte dort, wo sie vertraglich fixiert werden. Alle bereits im Vertrag fixierte Punkte (Konditionen, Spesen, Sicherheiten,...) müssen später nicht mühsam verhandelt werden. Auch gelten mündliche Nebenvereinbarungen mit Ihrem Bankbetreuer im Streitfall nicht. Vergessen Sie besonders hier nicht: der Bankmitarbeiter ist den Interessen seiner Bank verpflichtet, nicht den Ihren. Ziehen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens bei oder wenden Sie sich an uns.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Gestaltung und Verhandlung aller relevanter Vertragspunkte und machen Sie auf Tücken und Vertragsklauseln aufmerksam. So helfen wir Ihnen, Ihre Interessen gegenüber der Bank zu vertreten. Es besteht die Möglichkeit, mittels Musterverträgen bereits vorab Verhandlungen zu führen sowie den Vertragsentwurf von uns prüfen zu lassen.

Ihre Vorteile Kreditangebot Ratenrechner
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