Kreditvertrag
Warum Sie die Verhandlungen rund um den Kreditvertrag einem Spezialisten überlassen sollten lesen Sie hier.
Grundsätzlich gilt: der
Kreditvertrag ist wie jeder andere Vertrag
verhandelbar, d.h. von beiden
Vertragspartnern (Bank und Kunde) gestaltbar. Nehmen Sie
diese Möglichkeit wahr und
wahren Sie Ihre Rechte dort, wo sie
vertraglich fixiert werden. Alle bereits im Vertrag
fixierte Punkte (Konditionen, Spesen, Sicherheiten,...)
müssen später nicht mühsam verhandelt werden. Auch gelten
mündliche Nebenvereinbarungen mit Ihrem Bankbetreuer im
Streitfall nicht. Vergessen Sie besonders hier nicht:
der Bankmitarbeiter ist den Interessen seiner Bank
verpflichtet, nicht den Ihren. Ziehen Sie einen
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens bei oder
wenden Sie sich an uns.
Wir helfen Ihnen gerne bei der
Gestaltung und Verhandlung aller relevanter
Vertragspunkte und machen Sie auf Tücken und
Vertragsklauseln aufmerksam. So helfen wir Ihnen,
Ihre Interessen gegenüber der Bank
zu vertreten. Es besteht die Möglichkeit,
mittels Musterverträgen bereits vorab Verhandlungen zu
führen sowie den Vertragsentwurf von uns prüfen zu
lassen.
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