Besteuerung
Steuerliche Behandlung von Versicherungen
| Ablaufleistung | ||||
| Produkt | Versicherungs-
steuer |
Steuer während der Laufzeit | Einmalzahlung | Rente |
|---|---|---|---|---|
| Er & Ablebensversicherung | 4% | keine | keine | Erst ab kapitalisiertem Wert |
| Erleben | 4% | keine | keine | Erst ab kapitalisiertem Wert |
| Pensionsvorsorge | 2% | keine | - | Est ab kapitalisiertem Wert |
| Britische Lebensversicherung | 4% | keine | keine | Est ab kapitalisiertem Wert |
| Fondsgebundene Lebensversicherung | 4% | keine | keine | Est ab kapitalisiertem Wert |
| Staatlich geförderte Pensionsvorsorge | 0% | keine | Rückzahlung 1/2 staatliche Prämie, KESt auf Erträge | keine |
Die Versicherungssteuer ist vor jeder Prämiezahlung (monatlich, einmalig, ...) zu entrichten und wird von der Versicherung direkt abgeführt.
Steuerliche Behandlung von Investmentfonds
Informationen anbei gelten für Privatanleger und ersetzen nicht ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater!
| Natürliche Personen - Direktveranlagung im Privatvermögen | ||
| Laufende Kapitalerträge | Substanzgewinne | |
|---|---|---|
| Inländische Aktien | Endbesteuerung (25%; Abgeltung der Est)
Befreiung von der ErbSt bei Beteiligung unter 1% |
Nur als Spekulationsgeschäfte i. S. d. § 30 EstG (zum Normaltarif) oder als Veräußerung einer Beteiligung i. S. d. § 31 EstG (Halbsatz) steuerbar; außerhalb dieser Regelungen werden Substanzgewinne steuerlich nicht erfasst. |
| Ausländische Aktien | Endbesteuerung 25%;
Kuponstelle im Inland: Kapitalertragssteuerabzug; Kuponstelle im Ausland: Veranlagungsendbesteuerung; Anrechnung ausländischer Quellensteuern nach DBA; Befreiung von der ErbSt bei Beteiligungen unter 1% |
Wie inländische Aktien |
| In- und ausländische Forderungswertpapiere | Endbesteuerung (25%; Abgeltung der Est und der ErbSt) | Nur als Spekulationsgeschäft i. S. d. § 30 EstG (zum Normaltarif) steuerlich erfasst. |
| Inländische Bankeinlagen | Endbesteuerung (25%; Abgeltung der Est und der
ErbSt);
daneben befristete Schenkungssteuerbefreiung |
N/a. |
| Ausländische Bankeinlagen | Veranlagungsbesteuerung (25%; Abgeltung der Est und der ErbSt) | N/a. |
| Natürliche Person - Inländische Investmentfondsanteile im Privatvermögen | ||
| Substanzgewinne | 20% der Substanzgewinne (ausgenommen Substanzgewinne aus Forderungswertpapieren) mit 25% KESt steuerpflichtig (inkl. Depot) bzw. Veranlagungsbesteuerung (ausländisches Depot) | |
| Ihre Vorteile | Anlageprofil | Anlagerechner |

