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Besteuerung

Steuerliche Behandlung von Versicherungen

    Ablaufleistung
Produkt Versicherungs-
steuer
Steuer während der Laufzeit Einmalzahlung Rente
Er & Ablebensversicherung 4% keine keine Erst ab kapitalisiertem Wert
Erleben 4% keine keine Erst ab kapitalisiertem Wert
Pensionsvorsorge 2% keine - Est ab kapitalisiertem Wert
Britische Lebensversicherung 4% keine keine Est ab kapitalisiertem Wert
Fondsgebundene Lebensversicherung 4% keine keine Est ab kapitalisiertem Wert
Staatlich geförderte Pensionsvorsorge 0% keine Rückzahlung 1/2 staatliche Prämie, KESt auf Erträge keine

Die Versicherungssteuer ist vor jeder Prämiezahlung (monatlich, einmalig, ...) zu entrichten und wird von der Versicherung direkt abgeführt.

Steuerliche Behandlung von Investmentfonds

Informationen anbei gelten für Privatanleger und ersetzen nicht ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater!

  Natürliche Personen - Direktveranlagung im Privatvermögen
  Laufende Kapitalerträge Substanzgewinne
Inländische Aktien Endbesteuerung (25%; Abgeltung der Est)
Befreiung von der ErbSt bei Beteiligung unter 1%
Nur als Spekulationsgeschäfte i. S. d. § 30 EstG (zum Normaltarif) oder als Veräußerung einer Beteiligung i. S. d. § 31 EstG (Halbsatz) steuerbar; außerhalb dieser Regelungen werden Substanzgewinne steuerlich nicht erfasst.
Ausländische Aktien Endbesteuerung 25%;
Kuponstelle im Inland:
Kapitalertragssteuerabzug;
Kuponstelle im Ausland:
Veranlagungsendbesteuerung;
Anrechnung ausländischer Quellensteuern nach DBA;
Befreiung von der ErbSt bei Beteiligungen unter 1%
Wie inländische Aktien
In- und ausländische Forderungswertpapiere Endbesteuerung (25%; Abgeltung der Est und der ErbSt) Nur als Spekulationsgeschäft i. S. d. § 30 EstG (zum Normaltarif) steuerlich erfasst.
Inländische Bankeinlagen Endbesteuerung (25%; Abgeltung der Est und der ErbSt);
daneben befristete Schenkungssteuerbefreiung
N/a.
Ausländische Bankeinlagen Veranlagungsbesteuerung (25%; Abgeltung der Est und der ErbSt) N/a.
 
  Natürliche Person - Inländische Investmentfondsanteile im Privatvermögen
Substanzgewinne 20% der Substanzgewinne (ausgenommen Substanzgewinne aus Forderungswertpapieren) mit 25% KESt steuerpflichtig (inkl. Depot) bzw. Veranlagungsbesteuerung (ausländisches Depot)
Ihre Vorteile Anlageprofil Anlagerechner
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