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Fachwissen

 

Im Schadensfall

Recht auf Kulanz?

Unter einer Kulanzzahlung versteht man eine Leistung, zu der die Versicherer rechtlich nicht verpflichtet sind, die aber zum Beispiel aus geschäftspolitischen Gründen dennoch erbracht wird.

Fälligkeit der Versicherungsleistung

Hier erfahren Sie wann und wie die Versicherung im Schadensfall die Leistung zu erbringen hat.

Grundsätzlich hat der Versicherer seine Leistung zu erbringen, sobald feststeht, dass der Versicherungsfall tatsächlich eingetreten ist und in welchem Umfang der Versicherer leistungspflichtig ist.

Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, sollten die Erhebungen länger als einen Monat dauern, eine Abschlagszahlung - gewissermaßen als Akonto - zu verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungspflicht dem Grunde nach besteht und nur mehr die Höhe der Summe strittig ist. Die Abschlagszahlung kann maximal jenen Betrag erreichen, der bereits ausser Streit steht. Wenn also bei einem Diebstahl aus Ihrer Wohnung ein wertvolles Schmuckstück gestohlen wird, der genaue Wert aber erst durch einen Sachverständigen ermittelt werden muss, so hat der Versicherer auf Ihren Antrag hin jedenfalls vorerst einmal jene Summe zu bezahlen, die das Schmuckstück mindestens wert ist.

Abfindungserklärung

Hier erfahren Sie was eine Abfindungserklärung ist und welche Möglichkeiten Sie haben wenn Ihnen eine Versicherung eine solche vorlegt.

Gerade weil oft die genaue Schadenshöhe strittig ist und nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand zu ermitteln wäre, sind Versicherer und Versicherungsnehmer oft geneigt, den Fall im Vergleichsweg zu erledigen. Ein Vergleich setzt aber voraus, dass beide Partner auf die ihnen zustehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Klärung der Angelegenheit bis ins letzte Detail zugunsten eines Kompromisses, verzichten. Da dieser Vergleich einen Vertrag darstellt, wird dieser schriftlich festgehalten.

Wann immer Sie ein Zahlungsangebot samt Abfindungserklärung erhalten, seien Sie auf der Hut: jedenfalls nehmen Sie sich mit der Unterzeichnung die Möglichkeit einer weiteren Verfolgung Ihrer Ansprüche; in vielen Fällen - wenn das Zahlungsangebot nicht dem entspricht, was Sie erwartet oder vereinbart haben - akzeptieren Sie damit unwiderruflich ein Angebot, das bei näherer Prüfung unbefriedigend ist. Es kann aber auch sein, dass Sie im ersten Moment meinen, eine ausreichende Entschädigung erhalten zu haben und sicher keine weiteren Ansprüche geltend machen zu wollen.

Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, eine Abfindungserklärung zu unterschreiben, um die Ihnen zustehende Versicherungsleistung zu erhalten. Wohl aber ist der Versicherer verpflichtet, die Leistung bei Fälligkeit umgehend zu erbringen.

Wenn der Versicherer nicht zahlen will

Was Sie tun können wenn die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen will, erfahren Sie hier.

Sie haben also den Versicherungsfall ordnungsgemäß gemeldet und waren auch überzeugt, dass der Versicherer zahlen muss trotzdem will der Versicherer in diesem Fall nicht leisten. Der Versicherer ist allerdings verpflichtet, die Ablehnung zu begründen. Dabei muss er mindestens eine der für die Ablehnung ausschlaggebenden Tatsachen und eine gesetzliche oder vertragliche Bestimmung anführen.

Danach gilt es, die Begründung anhand der Bedingungen - mit fachmännischer Hilfe - zu überprüfen. Auch Versicherer können sich bei der Anwendung oder Auslegung der Versicherungsbedingungen irren. Auch lässt sich auch bei begründeter Ablehnung durch die Versicherung eine Lösung auf dem Kulanzweg erreichen...

Sollten Sie auf die Anmeldung Ihrer Ansprüche vergessen haben, so verjähren diese: nämlich nach drei Jahren. Steht der Anspruch einem Dritten zu, so beginnt die Verjährungsfrist zu laufen, sobald dieser von seinem Anspruch erfahren hat. 10 Jahre nach dem Schadensereignis ist allerdings auch hier die Verjährung eingetreten.

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