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Fachwissen

 

Beendigung der Versicherung

Verlängerungsklausel

Warum eine Versicherung noch aufrecht ist obwohl die Laufzeit bereits vorüber ist, erfahren Sie hier.

Sieht man von der Krankenversicherung ab, so werden so gut wie alle Versicherungen mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen. Daraus ziehen viele Konsumenten den Schluss, dass mit Ablauf der Vertragslaufzeit das Versicherungsverhältnis beendet ist. Dem ist nicht so: Im Regelfall enthalten Versicherungsbedingungen eine Klausel, die eine automatische Verlängerung des Vertrages nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit um ein Jahr vorsieht, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat rechtzeitig gekündigt.

Ordentliches Kündigungsrecht

Jeder Versicherungsvertrag, der mit einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen worden ist, kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich gekündigt werden. Allerdings müssen Sie bei einer vorzeitigen Kündigung die gewährten Dauerrabatte aliquot rückerstatten.

Kündigungsfrist

Hier lesen Sie wie Sie eine Versicherung rechtsgültig kündigen.

Wenn Sie eine Versicherung kündigen wollen, so muss Ihr Kündigungsschreiben (am besten eingeschrieben, Bestätigung aufheben!) so rechtzeitig abgesandt werden, dass es noch vor Beginn der Kündigungsfrist beim Versicherer eingelangt ist. Die Kündigungsfrist ist in der Polizze festgelegt. Wenn Ihr Versicherungsvertrag etwa an einem 1. November abläuft, Sie Ihr Kündigungsschreiben - bei einer Kündigungsfrist von 1 Monat - aber erst am 29. September abschicken, kann das )wenn der Postweg zwei Tage dauert oder ein Wochenende dazwischen ist) bedeuten, dass Sie ein Jahr länger die Prämie bezahlen müssen.

Alle Verträge, die als Verbrauchergeschäft gelten - also mit einem Konsumenten geschlossen werden - und deren Vertragsdauer länger als drei Jahre vereinbart ist, können mit einmonatiger Frist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden.

Kündigung im Schadensfall

Auch im Schadensfall kann es zu einer Kündigung des Versicherungsvertrages kommen.

Ist der Versicherer seiner Leistungsverpflichtung nicht zur Gänze nachgekommen oder hat sie überhaupt nicht anerkannt, so können Sie innerhalb eines Monats kündigen. Diese Kündigungsmöglichkeit im Schadensfall hat der Versicherer freilich auch (Ausser bei der Krankenversicherung). Des öfteren wird nach spätestens drei Leistungsansprüchen Ihrerseits eine sogenannte "Riskenselektion" durchgeführt. Fällt diese zu Ihren Ungunsten aus, müssen Sie mit Kündigung des Versicherungsvertrages rechnen (Ausnahme: Krankenversicherung). In diesem Fall versuchen wir für Sie eine einvernehmliche Lösung zu finden, da andernfalls eine günstige Nachfolgeversicherung schwieriger zu finden ist.

Das Versicherungsverhältnis kann auch dadurch enden, dass der Versicherungsfall eintritt. So ist zum Beispiel eine Kündigung zum Ende der Laufzeit Ihrer Er- und Ablebensversicherung nicht erforderlich. Der Versicherungsfall (also das Er- oder Ableben) beendet das Versicherungsverhältnis.

Wegfall des Versicherteninteresses

Eine Versicherung, die ein gar nicht (mehr) bestehendes [i]Risiko
Verlustgefahr. Auch Ungewissheit über zukünftige Ereignisse als Gefahrenmoment.
Es wird zwischen mehreren Risikofaktoren unterschieden:

Risiko decken soll, ist nutzlos.

Wenn Sie das auf Ihrem Grund stehende Gebäude abtragen, aber erst in einigen Jahren an einen Neubau denken, dann verliert Ihre Gebäudeversicherung jeden Sinn. Eine entsprechende Meldung an Ihren Versicherer beendet das Versicherungsverhältnis (der Versicherer kann aber einen gewährten Dauerrabatt zurückverlangen).

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