Versicherungsvertrag
- Antragsbindefrist
- Widerruf bei Abweichungen vom Antrag (gemäß § 5 VersVG)
- Vorvertragliche Anzeigepflichten
- Versicherungsschutz und vorläufige Deckung
- Gebühren
- Prämienzahlung und Leistungsfreiheit
- Versicherungsbedingungen?
- Obliegenheiten
- Laufzeit
- Wertanpassung der Versicherungssumme/ Prämie
- Wartezeiten
- Steuervorteil
Antragsbindefrist
Hier erfahren Sie wie lange Sie an den von Ihnen gestellten Antrag gebunden sind.
Wenn Sie Ihren Antrag auf Abschluss einer Versicherung auf einem vom Versicherer verwendeten Formular (= Versicherungsantrag) stellen, sind Sie gem. § 1 a VersVG bis zu einer Maximaldauer von 6 Wochen an diesen Antrag gebunden. Selbst dann, wenn Sie der Versicherer eine über diesen Zeitraum hinausgehende Antragsbindefrist unterschreiben hat lassen, ist diese nicht wirksam.
Nur wenn eine längere Frist mit Ihnen speziell
ausgehandelt worden ist (z.B. wegen einer länger dauernden
Risiko
Verlustgefahr. Auch Ungewissheit über zukünftige
Ereignisse als Gefahrenmoment.
Es wird zwischen mehreren Risikofaktoren unterschieden:
Risikoprüfung), ist eine längerfristige Bindung
zulässig.
Widerruf bei Abweichungen vom Antrag (gemäß § 5 VersVG)
Wenn die Polizze vom Antrag abweicht können Sie widersprechen oder Ihre Zustimmung wird automatisch angenommen, oder...
Wenn Sie einige Wochen nach der Antragstellung die Polizze erhalten, so ist zu prüfen, ob der Inhalt der Polizze vom Antrag abweicht.
Weicht der Inhalt der Polizze von dem Ihres Antrages ab, besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Erhalt der Polizze Zeit, zu widersprechen, ansonsten gilt die Abweichung als von Ihnen genehmigt. Es muss aber nur dann widersprochen werden, wenn der Versicherer ausdrücklich auf diese Abänderung hingewiesen hat. Der Hinweis auf die Abweichung kann durch ein separates Schreiben oder durch eine Hervorhebung des Textes (zum Beispiel durch eine andere Farbe) auf der Polizze mitgeteilt werden. Immer dann, wenn der Versicherer stillschweigend eine Veränderung vorgenommen hat, und Sie nicht extra davon in Kenntnis gesetzt hat, gilt der ursprüngliche im Antrag vereinbarte Inhalt.
Wenn Sie termingerecht (innerhalb eines Monats ab Erhalt der Polizze oder des separaten Schreibens) schriftlich widersprochen haben, der Versicherer aber nicht bereit ist, zu dem im Antrag begehrten Konditionen den Vertrag zu schließen, so gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen, und Sie sind von jeglicher weiteren diesbezüglichen Verpflichtung frei. Sollten Sie in der Zwischenzeit mittels Einziehungsauftrag oder eventuell auch durch persönliche Einzahlung die Prämie bezahlt haben, so ist diese Ihnen vom Versicherer unverzüglich rückzuerstatten!
Vorvertragliche Anzeigepflichten
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle bei Abschluss des Vertrages für die Versicherung wesentlichen Umstände bekannt zu geben. Sie müssen also den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen und auf alle Fragen, die Ihnen der Vertreter stellt, wahrheitsgetreu antworten.
Ganz besondere Sorgfalt ist angebracht, wenn der
Versicherer ausdrücklich und genau nach den für die
Übernahme des
Risiko
Verlustgefahr. Auch Ungewissheit über zukünftige
Ereignisse als Gefahrenmoment.
Es wird zwischen mehreren Risikofaktoren unterschieden:
Risikos relevanten Umständen fragt. Schon
leichte Fahrlässigkeit bei der Beantwortung dieser Fragen
kann Ihnen zur Last gelegt werden. Eine Verletzung dieser
Anzeigepflicht kann den Versicherer zum Rücktritt vom
Vertrag und im Versicherungsfall zur Leistungsfreiheit
berechtigen.
Achten Sie also darauf, dass alle relevanten Angaben im Antrag festgehalten werden. Es nützt also nichts, wenn Sie zum Beispiel ihr gefährliches Hobby, bestehende Vorerkrankungen oder selbst durchgeführte, nicht genehmigte Umbauten an Ihrem Kraftfahrzeug verschweigen.
Versicherungsschutz und vorläufige Deckung
Hier erfahren Sie ab wann der beantragte Versicherungsschutz gilt.
Vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages (das ist meist der Zugang der Polizze) besteht in der Regel kein Versicherungsschutz, das heißt, es besteht keine Deckung für den Schadensfall, sofern nicht ausdrücklich eine vorläufige Deckung gewährt worden ist.
Nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine vorläufige Deckungszusage durch die von den Zulassungsbehörden geforderte VB ("Versicherungsbestätigung") immer gegeben.
Wird vorläufige Deckung seitens der Versicherung gewährt und kommt der Vertrag - aus welchen Gründen auch immer - dann nicht zustande, gebührt dem Versicherer eine Zahlung in Höhe der aliquoten Prämie, die er für den Zeitraum der vorläufigen Deckung hätte verlangen können.
Gebühren
Hier erfahren Sie welche zusätzliche Gebühren das Versicherungsinstitut verlangen darf.
Bei Verrechnung von Inkassogebühren ("Erlagscheingebühren") ist in der Polizze und auch auf dem Zahl- oder Erlagscheinen darauf hinzuweisen. Diese sogenannten "Gebühren" beruhen nicht auf gesetzliche Vorschriften, und können nur verlangt werden, wenn sie auch vereinbart wurden.
Ihr Versicherer darf von Ihnen nur solche Gebühren verlangen, die einer gerechtfertigten Mehraufwand, der zum Beispiel durch Ihr persönliches Zahlverhalten entsteht, abdecken (z.B.: Unterjährigkeitszuschläge); andere Nebengebühren (z.B.: Ausstellungsgebühr für die Erstpolizze) sind unzulässig.
Bei vorzeitiger Auflösung des Versicherungsvertrages gilt für die Abrechnung das "pro-rata-temporis" - Prinzip, d.h., die Prämie muss nur aliquot bis zum Tag des Vertragsendes, nicht für die gesamte Versicherungsperiode bezahlt werden. Der Versicherer hat jedoch die Möglichkeit, eine angemessene Geschäftsgebühr für diese Fälle vorzusehen.
Prämienzahlung und Leistungsfreiheit
Wenn sie die Prämie oder Teile davon nicht rechtzeitig bezahlen, dann...
Sie müssen innerhalb zweier Wochen (also nach Erhalt der Polizze) und der Aufforderung zur Prämienbezahlung die erste (oder einmalige) Prämie einbezahlen, da ansonsten der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei ist, sofern Sie nicht ohne eigenes Verschulden (was Sie auf jeden Fall beweisen müssen) an der rechtzeitigen Bezahlung der Prämie verhindert waren.
Diese Rechtsfolgen sind jedoch nur dann für Sie von Bedeutung, wenn Sie Ihr Versicherer darauf bei der Aufforderung zur Prämienzahlung hingewiesen hat.
Sollten Sie nur Zinsen und Gebühren nicht bezahlt haben, kann sich der Versicherer von seiner Verpflichtung zur Leistung in einem Schadensfall nicht freisprechen.
Zusätzlich gilt lt. Para. 39A Versicherungsvertragsgesetz eine sogenannte "Bagatelleregelung". Wenn Sie zum Zeitpunkt eines Versicherungsfalles mit nicht mehr als 10% der gesamten Jahresprämie bis zu einem Limit von derzeit maximal EUR 60,- (dieser Betrag kann im Rahmen durch das Bundesministerium für Justiz erhöht werden) in Verzug sind, tritt eine Leitungsfreiheit überhaupt nicht mehr ein - Ihr Versicherer muss dann zur Gänze zahlen.
Versicherungsbedingungen?
Während die Gesetze gewissermaßen den "Rahmen" abstecken, in dem Versicherungsunternehmen tätig werden, beschreiben die Versicherungsbedingungen - gemeinsam mit Antrag und Polizze - den "Produktinhalt".
Den Schutz, den Ihnen eine Versicherung bietet, wird in den Versicherungsbedingungen beschrieben. Deshalb ist es besonders wichtig, die Versicherungsbedingungen auch ganz genau zu kennen, denn nur dann wissen Sie, welches Produkt Sie eigentlich kaufen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Freilich sind Versicherungsbedingungen keine leichte Lektüre. Wenn Sie diese selbst lesen wollen, so empfehlen wir eine Strukturierung wie folgt:
- Was ist der Gegenstand der Versicherung?
- Was gilt als Versicherungsfall?
- Welche Leistungen werden vom Versicherer erbracht?
- In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
- Welcher Personenkreis ist versichert?
- Welche Obliegenheiten sind zu beachten: vor Vertragsabschluss, während der Laufzeit, bei Eintritt eines Schadensfalles?
- Was gilt als
Risiko
Verlustgefahr. Auch Ungewissheit über zukünftige Ereignisse als Gefahrenmoment.
Es wird zwischen mehreren Risikofaktoren unterschieden:- Bonitätsrisiko: Risiko, dass ein Kredit nicht oder nur teilweise zurückgezahlt werden kann.
- Inflationsrisiko: Verliert die Währung eines Landes an Wert, so verringert sich die Kaufkraft des Geldes.
- Liquiditätsrisiko: Risiko, dass ein Anleger nicht genüg bare Mittel für einen Aktienkauf oder -verkauf zur Verfügung hat oder das Aktienvolumen gering ist.
- Marktrisiko: Risiko von Kursrückgängen an der Börse.
- Währungsrisiko: Verlustrisiko bei Anlagen an ausländischen Börsen.
- Zinsrisiko: Durch steigende Zinsen kann der Kurs festverzinslicher Wertpapiere sinken.
- Wie verhält es sich mit der Wertanpassung und welche Auswirkungen hat dies auf die Höhe der Prämie und Versicherungssumme?
- Wie ist der zeitliche Geltungsbereich?
- Wann ist eine Kündigung mit welcher Kündigungsfrist möglich?
- Wie ist der örtliche Geltungsbereich?
- Unter welchen Voraussetzungen verlängert sich der Versicherungsvertrag, kann er vorzeitig beendet werden?
- In welcher Form sind Erklärungen, insbesondere im Schadensfall an den Versicherer zu richten?
- Ist ein spezielles
Risiko
Verlustgefahr. Auch Ungewissheit über zukünftige Ereignisse als Gefahrenmoment.
Es wird zwischen mehreren Risikofaktoren unterschieden:- Bonitätsrisiko: Risiko, dass ein Kredit nicht oder nur teilweise zurückgezahlt werden kann.
- Inflationsrisiko: Verliert die Währung eines Landes an Wert, so verringert sich die Kaufkraft des Geldes.
- Liquiditätsrisiko: Risiko, dass ein Anleger nicht genüg bare Mittel für einen Aktienkauf oder -verkauf zur Verfügung hat oder das Aktienvolumen gering ist.
- Marktrisiko: Risiko von Kursrückgängen an der Börse.
- Währungsrisiko: Verlustrisiko bei Anlagen an ausländischen Börsen.
- Zinsrisiko: Durch steigende Zinsen kann der Kurs festverzinslicher Wertpapiere sinken.
- Sind die Zusatzvereinbarungen vom Antrag textgleich in Polizze enthalten?
Hier finden Sie die musterhaften Versicherungsbedingungen aller gängigen Versicherungssparten.
-
Ablebensversicherung
-
Erlebens- und
Renetenversicherung
-
Er- und
Ablebensversicherung
-
Fondsgebundene
Lebensversicherung
-
Unfallversicherung
-
Krankenversicherung
-
Haushaltsversicherung
-
Eigenheimversicherung
-
Haftpflichtversicherung
-
KFZ Haftpflicht
Versicherung
-
KFZ
Kaskoversicherung
-
Insassenunfallversicherung
-
Rechtsschutzversicherung
Obliegenheiten
Hier erfahren Sie was Obliegenheiten sind und inwieweit sie einzuhalten sind.
Viele der Pflichten, die während des
Vertragsverhältnisses vom Versicherungsnehmer erfüllt
werden müssen, werden als Obliegenheiten bezeichnet. Zu
Ihnen zählen z.B.: die Schadensmeldung nach dem
Versicherungsfall, die Mitteilung von
Risiko
Verlustgefahr. Auch Ungewissheit über zukünftige
Ereignisse als Gefahrenmoment.
Es wird zwischen mehreren Risikofaktoren unterschieden:
Risikoerhöhungen
während des Vertragsverhältnisses, die Einhaltung von
Risiko
Verlustgefahr. Auch Ungewissheit über zukünftige
Ereignisse als Gefahrenmoment.
Es wird zwischen mehreren Risikofaktoren unterschieden:
Risikobeschränkungsregelungen etc.
Verletzungen von Obliegenheiten werden streng sanktioniert. Je nach Art der Obliegenheit, Verschuldensgrad des Versicherungsnehmers und Einfluss der Verletzung auf den Eintritt des Versicherungsfalles und den Umfang der Versicherungsleistung, kann die Obliegenheitsverletzung bis zur völligen Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Wird Ihnen eine Obliegenheitsverletzung zum Vorwurf gemacht, so überprüfen Sie, ob Sie überhaupt vom Bestehen dieser Obliegenheit informiert worden sind. Wenn Ihnen nämlich diese Obliegenheit nicht in den Allgemeine Versicherungsbedingungen oder einer anderen schriftlichen Mitteilung zur Kenntnis gebracht worden ist, so kann Ihnen der Versicherer nicht die vorsätzliche Verletzung zur Last legen.
Laufzeit
Welche Laufzeiten gibt es?
Vorerst sollten Sie sich darüber im Klaren sein, wie lange Sie den Versicherungsschutz benötigen und wie lange Sie sich binden wollen. Der sogenannte "Zehn-Jahres-Vertrag" hat für Vertragsabschlüsse ab dem 1. April 1994 sehr an Bedeutung verloren, da mit der Versicherungsvertragsgesetznovelle 1994 jeder Vertrag nach 3 Jahren gekündigt werden kann (bei ursprünglich 10jähriger Laufzeit). Einige Versicherer bieten sogar eine konstante Prämie für die Laufzeit von zehn Jahren an, wobei Ihnen gleichzeitig ein jährliches Kündigungsrecht eingeräumt wird, das eine Besserstellung gegenüber der nunmehr gültigen Gesetzeslage darstellt.
Wertanpassung der Versicherungssumme/ Prämie
Wie sich Prämien und Versicherungssummen während der Laufzeit verändern, erfahren sie hier.
Die vereinbarte Versicherungssumme stellt einen Wert
dar, der durch die
Inflation, Inflationsrisiko
Geldentwertung, trifft nur Geldwerte (Spareinlagen,
Anleihen...).
Die Veränderung der Geldmenge zu zum Erwerb einer
festgelegten Warenmenge notwendig ist. Als Inflation bezeichnet
man den stetigen Anstieg des allgemeinen Preisniveaus, der
längerfristig nur bei einem überproportionalen Wachstum der sich
im Umlauf befindenden Geldmenge möglich ist. Die Inflation
entwertet Geldwerte wie Banknoten, Sparbücher, klassische
Lebensversicherungen, Anleihen... indem sie die Kaufkraft des
aufgedruckten Geldbetrages laufend verringert.
Gegenteil: DeflationInflation = Geldentwertung im Lauf der
Zeit geringer wird. Um dem dann entgegenzuwirken, wird oft
eine Wertsicherungsklausel vereinbart.
Die meisten Versicherungen haben
Index
Errechneter gewichteter Durchschnitt der Kurse in
einem bestimmten Aktienmarkt oder einem Segment eines
Aktienmarktes (z.B. alle Pharmatitel in einem definierten Markt).
Das bekannteste Marktbarometer am deutschen Aktienmarkt, der
DAX-Index, spiegelt die Kursentwicklung der 30 umsatzstärksten
deutschen Aktientitel wider.Indexanpassungsklauseln, wobei die Anpassung je nach
Versicherungssparte verschiedenen Indizes unterliegt.
Während die Haushaltversicherung meist gemäß dem
Verbraucherpreisindex angepasst wird, steigt etwa die
Krankenversicherung je nach Entwicklung der Krankenhaus-
bzw. Arztkosten. Eine automatische Anpassung liegt dann
vor, wenn das Versicherungsunternehmen bei Änderung des
maßgebenden
Index
Errechneter gewichteter Durchschnitt der Kurse in
einem bestimmten Aktienmarkt oder einem Segment eines
Aktienmarktes (z.B. alle Pharmatitel in einem definierten Markt).
Das bekannteste Marktbarometer am deutschen Aktienmarkt, der
DAX-Index, spiegelt die Kursentwicklung der 30 umsatzstärksten
deutschen Aktientitel wider.Index automatisch eine Erhöhung der
Versicherungssumme und der Prämie vornimmt.
Die Wertanpassung z.B. in der Haushaltversicherung
berücksichtigt nur die ursprüngliche Ausstattung und die
normalen Ersatzanschaffungen. Sollte jedoch während der
Laufzeit des Vertrages zum Beispiel ein Wandverbau für das
Wohnzimmer angeschafft werden, so müsste die
Versicherungssumme über die normale
Index
Errechneter gewichteter Durchschnitt der Kurse in
einem bestimmten Aktienmarkt oder einem Segment eines
Aktienmarktes (z.B. alle Pharmatitel in einem definierten Markt).
Das bekannteste Marktbarometer am deutschen Aktienmarkt, der
DAX-Index, spiegelt die Kursentwicklung der 30 umsatzstärksten
deutschen Aktientitel wider.Indexanpassung hinaus
erhöht werden.
Bei mehrjährigen Verträgen kann die "lndexklausel" jährlich gekündigt werden; der Vertrag als solcher bleibt dabei jedoch bestehen. Gleichzeitig droht damit die Gefahr der Unterversicherung, das heißt, dass die Versicherungssumme z.B. in der Haushaltversicherung nicht mehr dem Wert der Einrichtung entspricht.
Wartezeiten
Nicht immer können Sie den Versicherungsschutz gleich nach Bezahlung der ersten Prämie in Anspruch nehmen...
Bei einigen Sparten (z.B. Krankenversicherung, Rechtsschutzversicherung ) wird Versicherungsschutz erst nach einer gewissen Frist ("Wartezeit") gewährt. Während der Konsument bereits Prämien zu bezahlen hat, ist der Versicherer, sollte es in der Wartezeit zum Eintritt des Versicherungsfalles kommen, leistungsfrei. Die Wartezeiten sind spartenweise unterschiedlich.
Steuervorteil
Hier erfahren Sie welche steuerlichen Begünstigungen bzw. Zuschüsse Sie bei Abschluss einer Versicherung zu erwarten haben.
Mögliche Steuervorteile gibt es generell nur bei den Personenversicherungen - also der Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung -, nicht aber bei anderen Versicherungssparten!
Sonderausgaben (§ 18 Einkommensteuergesetz)
Beiträge und Prämien zu einer freiwilligen Kranken- oder
Unfallversicherung können zu 25% in den Sonderausgaben
abgesetzt werden. Für private
Renten
Sammelbegriff für festverzinsliche Wertpapiere.
Auch Anleihen genannt.Rentenversicherungen besteht
diese steuerliche Förderung nur dann, wenn die
Versicherungsleistung in einer lebenslangen Rente besteht.
Die Details der Sonderausgabenregelung sind komplex und
ändern sich laufend. Letztlich hängt die erzielbare
Steuerersparnis von der Höhe Ihres persönlichen
Grenzsteuersatzes ab. Nach den vielen Einschränkungen der
letzten Jahre ist der tatsächliche Vorteil für Sie als
Versicherungsnehmer jedoch nicht mehr besonders hoch. Die
Möglichkeit, die Prämien für einen bestimmten
Versicherungsvertrag als Sonderausgabe absetzen zu können,
sollte daher bei Ihrer Entscheidung eine untergeordnete
Rolle spielen, zumal sich die steuerlichen Bestimmungen
auch jederzeit wieder ändern können.
Hinsichtlich Ihrer persönlichen steuerlichen Möglichkeiten informieren wir Sie gerne!
Direkte Zuschüsse
Werden beispielsweise bei der staatlich geförderten
Altersvorsorge gewährt. Die Förderung beträgt für 2003: 9,5
%, 2004: 9 %, 2005: 9 %, 2006: 8,5 % und für 2007: 9 % der
von Ihnen eingezahlten Versicherungsprämien und ist an die
Sekundärmarkt
Bezeichnung für den Umlaufmarkt der Wertpapiere,
speziell für die Börse bzw. den Börsenhandel.
Gegenteil: PrimärmarktSekundärmarktrendite (SMR) gebunden.
Geringere Steuerlast
Als dritte Fördermöglichkeit kann der Staat bestimmte Steuern nicht oder nur in geringerem Masse einheben und damit ein Versicherungsprodukt fördern. So hat die Lebensversicherung den wesentlichen Vorteil, dass während der Ansparzeit keine Kapitalertragssteuer (KEST) zu zahlen ist. Die Ablaufleistung ist einkommenssteuerbefreit und damit ebenso steuerfrei. Während der Versicherungslaufzeit ist lediglich eine 4%ige Steuer auf jede Einzahlung zu entrichten. Ein sehr gutes Geschäft für den Anleger wenn man bedenkt, dass die KEST 25% und die Einkommessteuer zwischen 10% und 50% beträgt.
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