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Personenversicherung

 

Insassenunfallversicherung

Wer ist versichert?

Der Lenker und die Insassen. Wenn Sie mehr Personen mitfahren lassen, als zugelassen sind, wird die Versicherungsleistung aliquot gekürzt.

Der Versicherer zahlt, egal ob der Versicherte den Unfall verschuldet hat oder nicht.

Was ist versichert?

Die üblichen Varianten bieten folgenden Versicherungsschutz:

  • für den Todesfall:
    Wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls stirbt, so wird die Ablebenssumme ausbezahlt.
  • Im Fall der Invalidität:
    Sollte der Unfall so schlimm ausgehen, dass der Versicherte innerhalb eines Jahres durch die Folgen dieses Unfalls invalid wird, dann zahlt die Unfallversicherung die dem Invaliditätsgrad entsprechende Invaliditätssumme.
  • Die Insassenunfallversicherung umfasst zumeist die Zahlung eines Taggeldes, dass bei einem unfallbedingten Krankenstand für höchstens 365 Tage (innerhalb von zwei Jahren) in der vereinbarten Höhe bezahlt wird.
  • Außerdem werden die Kosten eines Heilverfahrens, wenn es durch die Unfallfolgen notwendig ist, bezahlt (längstens für zwei Jahre vom Unfall an), soweit diese nicht von der Sozialversicherung oder einer Privatversicherung übernommen werden.

Versicherungssumme

Da bei der Insassenunfallversicherung alle Insassen versichert sind, muss eine Regelung über die Aufteilung der Versicherungssumme getroffen werden. Dass nicht immer gleich viele Personen in Ihrem Auto (mit)fahren, macht die Angelegenheit ein wenig kompliziert.

Üblicherweise wird das sogenannte "Pauschalsystem" angewandt. Die Versicherungssumme wird bei zwei Insassen um hundert Prozent, bei drei oder mehr Insassen um hundertfünfzig Prozent erhöht. Diese so errechnete Summe wird gleichmäßig auf alle Insassen verteilt.

Beim "Platzsystem" wird von vornherein gewissermaßen jeder Platz des Fahrzeugs auf die selbe Summe versichert. Wie viele Personen sich also im Fahrzeug befinden, ist für die Versicherungsleistung unerheblich.

Was nicht versichert ist

Sollten Sie nachweisbar durch einen Herzanfall oder weil Sie alkoholisiert waren (Schlaganfall und Bewusstseinsstörung sind ebenfalls Ausschließungsgründe) in einen Unfall verwickelt sein, zahlt der Versicherer nicht.

Werden die Unfallfolgen durch Gebrechen oder Krankheiten, die Ihnen schon vor dem Unfall zu schaffen machten, beeinflusst, so müssen Sie mit Kürzungen der Leistungen rechnen.

Hinweise:

  • Der Vertrag kann entsprechend dem Pauschal- oder Platzsystem gestaltet werden.
  • Bei Schadenseintritt: unverzügliche schriftliche Meldung, insbesondere muss ein unfallbedingter Todesfall binnen drei Tagen dem Versicherer zur Kenntnis gebracht werden.
  • Betreffend der Höhe der Versicherungssummen und der konkreten Vertragsgestaltung z.B. beim Taggeld, richten sich nach Ihrem Verdienst, den persönlichen Lebensumständen, etc. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassenunfall - Versicherung (AFIUB)
Fassung 2003

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