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Haftpflichtversicherung

Was können Sie von Ihrer Haftpflichtversicherung erwarten?

Grundsätzlich deckt die Haftpflichtversicherung Schäden die Sie Dritten zufügen. Nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch ist jedermann "berechtigt, von dem Schädiger Schadenersatz, zu fordern". Daneben gibt es auch in anderen Gesetzen Haftungsbestimmungen. In diesem Rahmen übernimmt die Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz.

Zuerst wird jedoch geprüft, ob und in welcher Höhe gegen Sie ein Schadenersatzanspruch besteht. Wenn Sie eine Schadenersatzpflicht trifft und dieses [i]Risiko
Verlustgefahr. Auch Ungewissheit über zukünftige Ereignisse als Gefahrenmoment.
Es wird zwischen mehreren Risikofaktoren unterschieden:

Risiko im Vertrag gedeckt ist, dann bezahlt Ihr Versicherer. Bezahlt wird der Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens aber bis zur maximalen Deckungssumme.

Wenn Ihr Versicherer zur Ansicht kommt, dass keine Schadenersatzpflicht besteht, dann unterstützt Sie die Versicherung bei der Abwehr dieser Ansprüche. Wenn daraus ein Rechtsstreit entsteht, führt Ihr Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt auch die Kosten, soweit dies den Umständen nach geboten ist.

Grundsätzlich ist zwischen Schäden zu unterscheiden, die durch Vorsatz, grobe oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden. Wichtig ist diese Unterscheidung vor allem deshalb, weil die Haftpflichtversicherung Schäden, die vorsätzlich zugefügt werden, d.h. wenn Sie den Schaden bewusst herbeigeführt haben, verständlicher Weise nicht deckt. Auch wenn Sie bei der Handlung bereits damit rechnen, dass dadurch ein Schaden eintreten könnte und Sie dies in Kauf nehmen, leistet der Versicherer nicht.

Welche Risken sind versichert?

Eine generelle Haftpflichtversicherung gibt es nicht. Bei Abschluss der Privathaftpflichtversicherung können Sie als

  • Hundehalter (Tierhalterhaftpflichtversicherung),
  • Privatperson (Privathaftpflichtversicherung),
  • Gewerbetreibender (Betriebshaftpflichtversicherung),
  • Haus und Grundbesitzer,
  • Bauherr

versichert sein. Mitversichert sind z.B. auch der Ehegatte (Lebensgefährte) und die minderjährigen Kinder. Welche Personen genau mitversichert sind, ist in den Versicherungsbedingungen angeführt.

Hinweise:

Vor Abschluss überlegen Sie genau, welche Haftung - sei es nun privat oder beruflich - Sie tatsächlich treffen könnte, wir helfen Ihnen gerne dabei!

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB,EHVB)
Fassung 1993

Was nicht versichert ist

Die wichtigsten Ausschlüsse vom Versicherungsschutz:

  • Meist Ansprüche von Verwandten, immer Ansprüche von Personen die im selben Haushalt leben,
  • Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Sachen,
  • Ersatzansprüche wegen Schäden, die vom Versicherten während der Bearbeitung, Benützung, Beförderung oder Verwahrung von fremden Sachen entstehen,
  • Ersatzansprüche wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer entliehenen, gemieteten, geleasten oder gepachteten Sachen,
  • Ersatzansprüche wegen Schäden oder Mängel an Sachen, die der Versicherte hergestellt oder geliefert hat,
  • Ersatzansprüche wegen Schäden, die durch die Haltung oder Verwendung von Kraftfahrzeugen oder Luftfahrzeugen entstehen.

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB,EHVB)
Fassung 1993

Was tun im Schadensfall?

Jeden Schaden sollten Sie sofort, zumindest innerhalb einer Woche melden.

Zahlen Sie nichts, ehe Sie nicht mit der Versicherung gesprochen haben, und geben Sie auch keine Erklärungen über die Berechtigung der gegen Sie erhobenen Schadenersatzansprüche ab (Schuldeingeständnis).

Verständigen Sie Ihren Versicherer, wenn gegen Sie Ansprüche geltend gemacht werden, ebenso wenn gerichtlich gegen Sie vorgegangen wird, Sie eine Strafverfügung erhalten oder ein Beweissicherungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB,EHVB)
Fassung 1993

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