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Sachversicherung

 

Haushaltsversicherung

Einführung

Hier erfahren Sie warum die richtig Wahl der Versicherungssumme sehr wichtig ist sowie einiges rund um den Versicherungsvertrag.

Sachversicherungen leisten Ersatz bei Abhandenkommen, bei Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Gegenstände. Im Gegensatz zu einer Personen- bzw. Haftpflichtversicherung, bei der die Höhe der Versicherungssumme im Prinzip nach Belieben festgesetzt werden kann, gilt es bei der Sachversicherung den tatsächlich benötigten Versicherungsschutz genau zu erfassen da Sie im Versicherungsfall nur die tatsächliche Schadenshöhe, höchstens aber die Versicherungssumme ersetzt bekommen. Wenn Sie die Versicherungssumme zu niedrig gewählt haben, sind Sie unterversichert und müssen in jedem Schadensfall einen Teil selbst bezahlen. Wenn Sie hingegen die Versicherungssumme zu hoch gewählt haben, sind Sie überversichert und bekommen im Schadensfall doch nicht mehr als den tatsächlichen Wert des versicherten Gutes (zahlen jedoch eine höhere Prämie, da die Prämie mit der Versicherungssumme steigt). Daher empfehlen wir Ihnen, sich immer die Mühe zu machen, den tatsächlichen Wert einer Sache zu ermitteln.

Im Standardpaket der Haushaltsversicherung sind die Risken Feuer, Sturm, Leitungswasser, Diebstahl und eventuell Glasbruch enthalten.

Der wesentliche Unterschied zwischen Haushalt- und Eigenheimversicherung liegt darin, dass bei der Haushaltversicherung lediglich der Wohnungsinhalt, bei der Eigenheimversicherung das Haus selbst versichert ist.

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS)
Fassung 2004

Feuerversicherung

Versicherungsschutz wird geboten für Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz.

Als Brand gilt ein Feuer, das nicht bestimmungsgemäß entstanden ist oder sich aus eigenem ausgebreitet hat. Das Feuer im offenen Kamin ist also kein Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen. Wenn sich das Kaminfeuer aber ausbreitet und die Wohnungseinrichtung erfasst, dann liegt ein "Schadenfeuer" vor.

Als Blitz gilt nur der direkte Blitzschlag, nicht aber der indirekte, der beispielsweise über elektrische Leitungen Schäden verursacht. Viele Tarife umfassen jedoch auch den indirekten Blitzschlag.

Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2001)

icon: PDFafb15

Besondere Bedingungen für die Feuerversicherung (Fassung 2001)

icon: PDFbbf09

Sturmschadenversicherung

Versicherungsschutz wird geboten für Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (A.STB 2001)

Leitungswasserversicherung

Versicherungsschutz wird geboten für Schäden durch Austreten von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen.

Viele Tarife bieten im Rahmen der Leitungswasserversicherung auch eine Mitversicherung gegen Bruchschäden durch Korrosion, gegen Dichtungs- und Verstopfungsschäden, gegen Schäden an Schwimmbecken, Fußbodenheizungen und Solaranlagen, gegen Schäden an Wasserableitungsrohren außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des Grundstückes an.

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für Leitungswasserversicherung (AWB 2001)

Welche Gegenstände sind versichert?

Zum versicherten Wohnungsinhalt gehört alles, was üblicherweise zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch zählt. Boden, Wände, Decke, Fenster, Türen, Beleuchtung, Schalter, Einrichtungsgegenstände, Kleidung, Schuhe, Toiletteartikel, Sportgeräte, Foto- und Filmausrüstung, Hobbyutensilien, Schmuck, Münzen, Briefmarken, Bilder, [i]Aktie
Bei einer Aktiengesellschaft gehört das Unternehmen den Aktionären, die Aktien besitzen. Eine Aktie hat in der Regel einen Nennwert. Dieser gibt an, mit welchem Anteil eine Aktie am Grundkapital einer AG beteiligt ist. Ein Aktionär haftet in Höhe seines prozentualen Anteils an der Gesellschaft und wird durch die Dividende am unternehmerischen Erfolg (Gewinn) der AG beteiligt. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung hat ein Aktionär die Möglichkeit, z.B. über die Gewinnverwendung zu entscheiden. Während Stammaktien ("Stämme") dem Besitzer ein Stimmrecht pro Aktie zusichern, haben Vorzugsaktien ("Vorzüge") kein Stimmrecht, erhalten jedoch eine etwas höhere Dividende als Stammaktien.
Aktie
n, Wertpapiere, Sparbücher, Wechsel, Bargeld, Schecks, sämtliche Küchengeräte...

Nach den derzeitigen Versicherungsbedingungen für die Haushaltsversicherung hängt die Entschädigungshöhe bei Wertgegenständen von der Aufbewahrungsart (Safe, Schrank...) ab.

Von wertvollen Einzelstücken sollten Rechnungen aufbewahrt und Fotos angefertigt werden. Kunstgegenstände, wertvolle Instrumente, etc. gehören in eine Inventarliste als Beilage zum Antrag. Diese Verzeichnisse müssen gesondert von den Wertsachen aufbewahrt werden.

Fremdes Eigentum gilt innerhalb der Versicherungsräumlichkeiten als mitversichert, sofern es sich nicht um Sachen von Untermietern oder von Gästen, die im Rahmen eines Beherbergungsbetriebes in Ihrem Haus wohnen, handelt.

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Österreichs ist der Wohnungsinhalt auch während des Umzuges und in ihrer neuen Wohnung versichert. Den Wohnungswechsel müssen Sie innerhalb von vier Wochen bekannt geben.

Was wird eigentlich bezahlt?

Der Versicherer bezahlt prinzipiell - ausgenommen bei Tapeten, Malerei und textilen Wand- und Bodenbelägen sowie solchen aus Kunststoff - den Wiederbeschaffungswert der beschädigten, zerstörten oder entwendeten Sachen. Bei beschädigten Sachen wird der Restwert der beschädigten Sache abgezogen. Ist der Zeitwert niedriger als 40 Prozent des Wiederbeschaffungspreises, so wird nur der Zeitwert vergütet. Als Zeitwert gilt der Wiederbeschaffungspreis abzüglich der sich aus dem Alter der Sache ergebenden Wertminderung. Oft gilt jedoch auch generelle Neuwertversicherung. Bitte achten Sie stets auf diesen gravierenden Deckungsunterschied!

Der Versicherer zahlt auch bis zu 10 Prozent der Versicherungssummen für Schäden an jenen Sachen des Wohnungsinhaltes, die vorübergehend in einem anderen bewohnten Gebäude untergebracht sind (das - nicht ständig bewohnte - Wochenendhaus, die Badehütte oder das Schrebergartenhaus fallen daher nicht darunter). Außerdem kommt der Versicherer auch für eventuell entstandene Aufräumungs- und Reinigungskosten bis zu einer Höhe von EUR 350,- bei alten Verträgen auf, bei neueren Verträgen bis zu maximal 5 Prozent der Versicherungssumme. Bei Sachen von historischem oder künstlerischen Wert, bei denen die Jahre zu keiner Entwertung führen, wird der Verkehrswert ersetzt. Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.

Zu sagen ist auch noch, dass bei zusammengehörigen Einzelsachen, wie zum Beispiel bei einem Kaffeeservice, die Wertminderung, die dadurch entsteht, dass zum Service gehörende Stücke beschädigt oder gestohlen wurden, nicht berücksichtigt wird. Das gilt auch für Briefmarken- und Münzsammlungen, etc.

Bei einem Rohrbruch oder im Fall des Austretens von Leitungswasser aus anderer Ursache leistet die Haushaltversicherung für den Durchnässungsschaden am Wohnungsinhalt Ersatz. Für die Behebung des Rohrbruchs selbst und für die damit verbundenen Nebenkosten ist die Gebäudeversicherung zuständig.

Wenn durch Austritt von Wasser aus Ihrer Waschmaschine die Tapeten und Einrichtungsgegenstände der darunter liegenden Wohnung beschädigt werden, wird entsprechend der Bedingungen die in der Haushaltversicherung enthaltene Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen da es sich um Schäden am Eigentum fremder Personen handelt.

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 2001)

Welche Schäden sind im Bereich der Sachversicherung nicht gedeckt?

  • Wenn Schäden an den versicherten Sachen von Ihnen oder den mitversicherten Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden,
  • Wenn Sie zum Zeitpunkt des Schadensfalles trotz Mahnung und nach Ablauf der Zahlungsfrist mit Ihren Prämien im Rückstand sind,
  • Wenn ein Diebstahl durch eine in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Person begangen wurde,
  • Wenn der Schaden durch eine Gebäudeversicherung gedeckt ist,
  • Vandalismusschäden im Zusammenhang mit Einbruch, sofern die Mitversicherung solcher Schäden nicht ausdrücklich vereinbart wurde,
  • Sengschäden; wenn Sie z.B. Ihr Bügeleisen stehen lassen und die Wäsche dadurch versengen - versichert ist ja nur der Brand, nicht aber der Sengschaden,
  • Bei Sturmschäden, wenn die Windgeschwindigkeit laut Zentralanstalt für Meteorologie am Versicherungsort zur Schadenszeit weniger als 60 km/h beträgt,
  • Bei Wasserschäden, die nicht durch Leitungswasser, sondern durch Reinigungs-, Grund- und Hochwasser entstanden sind, ausser bei Katastrophendeckung,
  • Für Glasschäden, die an Handspiegeln, Beleuchtungskörpern, Hohlgläsern, Glasdächern, Glasbausteinen und Kochflächen entstehen, ausser explizit erwähnt (wie z.B. Cerankochfelder),
  • Einzelscheiben und Isolierverglasungen im Ausmaß von mehr als fünf Quadratmetern (ausser explizit erwähnt)

Der Versicherer ist auch von der Leistung frei, wenn Sie gesetzliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Wenn Sie beispielsweise in Eigenregie die Elektroinstallationen durchführen, und es kommt - weil Sie dabei nicht sachgerecht vorgegangen sind - zu einem Zimmerbrand, dann wird der Versicherer nicht zahlen.

An Sicherheitsvorschriften haben Sie zu beachten:

  • Auch wenn Sie die versicherten Räumlichkeiten nur für kurze Zeit verlassen, sind sie zu versperren und alle Sicherungen vollständig anzuwenden.
  • In länger als 72 Stunden unbewohnten Gebäuden sind während der Dauer der Abwesenheit die wasserführenden Leitungen - der Haupthahn - abzusperren.
  • Während der Heizperiode sind sämtliche wasserführenden Leitungen und Anlagen zu entleeren, sofern die Heizung nicht durchgehend in Betrieb gehalten wird (Frostschäden!).

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 2001)

Welche Schäden sind durch die Haftpflichtversicherung gedeckt?

Die Privathaftpflichtversicherung, die Bestandteil Ihrer Haushaltversicherung ist, zahlt im Fall gerechtfertigter Schadenersatzansprüche, die an den Versicherten als Privatperson gestellt werden. Nicht aus jedem Schaden, der jemanden entsteht, resultiert aber auch gleich ein Schadenersatzanspruch! Auch wenn Sie eine Versicherung haben, ändert das nichts an der Rechtsfrage, ob ein Schadenersatzanspruch zu Recht erhoben wird oder nicht. Der Versicherer zahlt daher nur dann, wenn Sie selbst zum Schadenersatz verpflichtet sind. Wenn ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche gegen Sie erhoben werden, hilft Ihnen Ihr Versicherer, diese abzuwehren.

Wenn beispielsweise Ihr Nachbar von Ihnen Schadenersatz verlangt, weil Ihr Kleinkind Ihm die Brille zerbrochen hat, dann sind Sie zum Schadenersatz nur verpflichtet, wenn Sie Ihre Obsorgepflicht für das Kind vernachlässigt haben. Hat es der Nachbar aber übernommen, auf Ihr Kind während Ihres Kinobesuches aufzupassen, dann kann Ihnen kein Verschulden zur Last gelegt werden. Da auch das Kleinkind rechtlich nicht verschuldensfähig ist, müsste der Nachbar diesen Schaden selbst tragen.

Mitversichert sind auch der Ehegatte, der Lebensgefährte und die minderjährigen Kinder. Die Kinder bleiben bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen (z.B. Studenten).

Die Privathaftpflichtversicherung gilt meist nur innerhalb Europas. Deckungserweiterungen hinsichtlich des Geltungsbereiches (weltweit) bzw. eine Erhöhung der Versicherungssumme ist möglich.

Was bezahlt die Haftpflichtversicherung nicht?

Nicht versichert sind Sie gegen Schadenersatzansprüche, die sich ergeben:

  • in Betrieb und Beruf
  • aus der berufsmäßigen Ausübung eines Sportes
  • zwischen Angehörigen die im selben Haushalt leben
  • aus der Jagd

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind auch Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an:

  • geliehenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder in Verwahrung genommenen Sachen (z.B. wenn Sie das Auto, das Ihnen Ihr Freud geliehen hat, beschädigen),
  • beweglichen Sachen, die bei oder infolge ihrer Benützung, Beförderung, Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit entstehen (sogenannte "Gebrauchsklausel"). Sie helfen z.B. Ihrem Nachbarn beim Öffnen eines Paketes. Beim Zerschneiden der Schnur rutschen Sie mit der Schere ab und stechen durch die Verpackung in das neue Kleid ein Loch.
  • jenen Teilen von unbeweglichen Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung, Benützung oder einer sonstigen Tätigkeit sind, z.B. beim Fensterputzen Glasbruch in einer fremden Wohnung.

Wertanpassung und Höhe der Versicherungssumme

Hier erfahren Sie warum die korrekte Wahl der Versicherungssumme sehr wichtig ist.

Wenn Sie nichts anderes vereinbart haben, ist Ihre Haushaltversicherung mit einer Wertanpassungsklausel ausgestattet und wird alljährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex angepasst. Während der Laufzeit können Wertanpassungsklauseln gekündigt werden, doch kann das zur Unterversicherung führen.

Die Versicherungssumme in der Sachversicherung muss so gewählt werden, dass Sie damit zum angegebenen Zeitpunkt den gesamten Haushalt, in gleicher Qualität wieder neu anschaffen können - wir helfen gerne weiter!

Ist nämlich die Versicherungssumme niedriger als der Wert Ihres Haushaltes, so sind Sie unterversichert. Jeder Schaden wird dann nur anteilsmäßig ersetzt. Es hat aber auch gar keinen Sinn, die Versicherungssumme höher als mit dem tatsächlichen Wert des Wohnungsinhalts bei Versicherungsabschluss anzusetzen. Denn trotz Überversicherung bekommen Sie beim Eintritt des Schadens nur den Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Eine Unterversicherung kann auch dadurch entstehen, dass Sie nach Abschluss der Haushaltversicherung Anschaffungen tätigen, die den Wert Ihres Haushalts erhöhen. Melden Sie daher größere Anschaffungen, um die Versicherungssumme anzupassen. Die meisten Versicherungen bieten auch Tarife an bei denen die Unterversicherung ausgeschlossen ist.

Bei der Privathaftpflichtversicherung liegen die Höchstleistungen der Versicherer üblicherweise bei EUR 720.000.- (für Personen und Sachschäden) zusammen je Versicherungsfall; wenn mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, wird maximal die dreifache Versicherungssumme ausbezahlt.

Was soll ich im Schadensfall tun?

Benachrichtigen Sie uns umgehend damit wir für Sie die Schadensabwicklung einleiten können! Teilen Sie uns bitte mit, welcher Schaden entstanden ist und wie er geschah (Schadensverlauf). Für die Schadensmeldung liegen bei uns eigens dafür vorgesehene Formulare auf die wir gemeinsam mit Ihnen ausfüllen.

Fertigen Sie eine Liste (eventuell inkl. vorhandener Rechnungen) all jener Sachen an, die zerstört oder abhanden gekommen sind, und legen Sie diese sowohl Ihrer Meldung an uns/ die Versicherung als auch an die Sicherheitsbehörden bei. Sparbücher und Schecks müssen Sie unverzüglich sperren lassen.

Bei Feuer, Einbruchdiebstahl oder Beraubung verständigen Sie jedenfalls die Polizei.

Unter welche Voraussetzungen kann ich den Vertrag kündigen?

Im Hinblick auf Vertragsdauer und allfällige Kündigung ist wichtig zu wissen, dass Wohnungswechsel und Heirat an sich kein Kündigungsgrund sind. Nur wenn Sie Ihren Haushalt gänzlich aufgeben, z.B. weil Ihr Partner, zu dem Sie ziehen, schon komplett eingerichtet ist, besteht eine Auflösungsmöglichkeit ("[i]Risiko
Verlustgefahr. Auch Ungewissheit über zukünftige Ereignisse als Gefahrenmoment.
Es wird zwischen mehreren Risikofaktoren unterschieden:

Risikowegfall"). Aufgrund der Bedingungen wird der Haushaltsvertrag auch beendet, wenn Sie Ihren Wohnsitz dauernd ins Ausland verlegen. Der Wohnungswechsel (neuen Meldezettel beilegen) ist dem Versicherer schriftlich mitzuteilen.

Hinweise:

  • Vereinbaren Sie schriftlich die zu deckenden Sonderrisken!
  • Prüfen Sie die Versicherungssumme - entspricht sie wirklich dem Wert des Haushalts?
  • Melden Sie einen Wohnungswechsel umgehend dem Versicherer!

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABHV)
Fassung 2004

icon: PDFAllgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 2004 und EHVB 2004)

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