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Sachversicherung

 

KFZ Kaskoversicherung

Was ist versichert

Die Haftpflichtversicherung deckt jene Schäden, die Sie jemand anderem zugefügt haben; der Schaden, der dabei an Ihrem eigenen Fahrzeug entstanden ist, muss von Ihnen selbst getragen werden. Die Deckung dieses Eigenschadens übernimmt die Kaskoversicherung .

Auch wenn Sie nicht selbst Ihr Fahrzeug beschädigt haben, kann es vorkommen, dass Sie für einen erlittenen Schaden niemand heranziehen können: sei es, dass Ihr Fahrzeug z.B. durch Hagel, Steinschlag oder Wild beschädigt, von einem Unbekannten gestohlen oder beschädigt wurde - ohne entsprechende Versicherung haben Sie in solchen Fällen das Nachsehen.

Die wichtigsten Formen der Kaskoversicherung sind die Elementar- (früher "Teilkasko") und die Kollisionskaskoversicherung (früher "Vollkasko").

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB 2007)

Elementar-Kasko

Hier lesen Sie wie der Deckungsumfang der Elementar- Kasko-Versicherung aussieht.

Die Elementar-Kasko deckt Schäden, die durch Brand, Explosion, durch einen Zusammenstoß mit Haarwild (dazu gehören Hasen, Rehe und Hirsche), nicht aber jene, die durch Federwild (Fasane, Rebhühner) entstehen. Dazu kommen Schäden, die durch Diebstahl, Raub, Unterschlagungen verursacht werden oder durch Naturereignisse wie Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen (wenn auch nicht Dachlawinen), Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm entstehen (Das gilt auch dann, wenn durch diese Naturgewalten Gegenstände gegen das Fahrzeug geschleudert werden).

Kollisions-Kasko

Hier lesen Sie wie der Deckungsumfang der Kollisions-Kasko-Versicherung aussieht.

Die Kollisions-Kasko deckt alles, was die Elementar-Kasko deckt, und darüber hinaus Schäden, die durch selbstverschuldeten Unfall entstehen, durch mut- oder böswillige Beschädigung sowie Diebstahl.

Im Bereich der Kaskoversicherungen werden verschiedene Formen angeboten (Ein- und Ausschlüsse, Selbstbehalte...).

Was nicht versichert ist

Betriebs-, Brems- und Bruchschäden (z.B. "Kolbenreiber", Achsbruch, Ventilschäden etc.).

Wertminderung, Nutzungsausfall, Kosten eines Ersatzwagens werden nicht ersetzt.

Der wesentlichste Haftungsausschluss bezieht sich auf Schäden, die Sie selbst durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht haben; weiters sind Gegenstände des persönlichen Bedarfs grundsätzlich nicht gegen Diebstahl versichert. Ihr Versicherer kommt daher nicht dafür auf, wenn Ihnen das Fahrzeug gestohlen wird, weil Sie vergessen haben, es zu versperren. Die im versperrten Auto befindlichen Gegenstände sind vielfach nicht versichert. Einige Versicherer bieten Verträge an, bei denen im versperrten Auto befindliche Gegenstände des persönlichen Bedarfs (mit unterschiedlichen Höchstbeträgen) versichert sind.

Sie können auch nicht mit Ihrem Versicherer rechnen, wenn Sie das Fahrzeug in nicht betriebssicheren Zustand - z.B. mit defekten Bremsen - gefahren haben.

Dass Sie mit Ihrem Versicherer auch nicht rechnen können, wenn Sie betrunken oder ohne Führerschein fahren, trifft ja nicht nur bei der Kaskoversicherung zu.

Die Leistungen der Kaskoversicherung

Hier ist der Leistungsumfang der Kasko-Versicherung beschrieben.

Vom Umfang der Kaskoversicherung sind erfasst: der Totalschaden, der Teilschaden unter Berücksichtigung einer allfälligen vereinbarten Selbstbeteiligung sowie die Berge- und Abschleppkosten bis zur nächstgelegenen Reparaturwerkstätte, die den Schaden ordnungsgemäß reparieren kann.

Ein Totalschaden ist dann gegeben, wenn die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung zuzüglich der Restwerte den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In diesem Fall wird stets der Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Der Versicherer ersetzt aber nie mehr, als Sie tatsächlich bezahlt haben. Wenn Sie besonders gut verhandelt haben und einen entsprechenden Rabatt erhielten, dann wird höchstens der tatsächliche Kaufpreis bezahlt. Der Wert des Wracks wird immer abgezogen.

Bei Vorliegen eines Teilschadens bezahlt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten ohne Abzüge "neu für alt" bei Pkw, Kombi oder Lkw bis eine Tonne Nutzlast. Weitere Leistungen sind die Kosten der Bergung und des Transports des Fahrzeugs bis zur nächsten Werkstätte.

Die Versicherungsleistung ist zwei Wochen nach Abschluss der notwendigen Erhebungen fällig. Bei Teilschäden wird erst bei Rechnungsvorlage geleistet bzw. bei Veräußerung bei entsprechendem Nachweis. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Raub ist die Fälligkeit nicht vor Ablauf einer einmonatigen Frist gegeben.

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB 2007)

Rückerstattung der "unverbrauchten" Prämie

Sollte vor Ablauf des Kaskoversicherungsvertrages das Kfz verkauft werden, erfolgte die aliquote Abrechnung der Prämie für das letzte begonnene Jahr.

Hinweise:

  • Gerade beim Kaskovertrag sollte nur in begründeten Fällen eine längere Laufzeit gewählt werden. Zu berücksichtigen ist die rasche Wertminderung des Kfz (Versicherung auf Neuwert, Leistung aber Zeitwert!).
  • Wegen starker Prämien- und Leistungsdifferenzen sollten Sie unser Vergleichsprogramm unbedingt nutzen.
  • Vergessen Sie nicht uns alle nicht serienmäßigen Extras im Antrag bekannt zu geben damit sie in die Polizze aufgenommen werden können - nur so sind sie mitversichert.
  • Es besteht polizeiliche Meldepflicht bei Diebstahl, Brand, unbefugten Gebrauch, etc.!

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB 2007)

Ihre Vorteile Anfragen Onlinevergleiche Fachwissen
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