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Rechtsschutzversicherung

Arten des Rechtsschutzes

Eine Rechtsschutzversicherung kann für die verschiedensten Lebensbereiche abgeschlossen werden, sei es für den privaten Bereich, für den Beruf oder auch den Straßenverkehr. Es stehen folgende Bausteine zur Verfügung:

Kfz-Rechtsschutz

Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer als Eigentümer der Halter, Mieter oder Entleiher auch die (berechtigten) Lenker und Insassen des in der Polizze angeführten Fahrzeuges. Der Deckungsumfang umfasst den Schadenersatz- und den Strafrechtsschutz sowie Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Führerscheinentzug. Der Schadenersatzrechtsschutz deckt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens; der Strafrechtsschutz umfasst die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen Verkehrsunfällen oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften.

Kfz-Vertrags-Rechtsschutz

Er ist eine Erweiterung des Kfz-Rechtsschutzes und an das in der Polizze bezeichnete Fahrzeug gebunden. Der Versicherer kommt für Auseinandersetzungen auf, die sich aus Verträgen das Fahrzeug betreffend, ergeben (z.B. wegen einer mangelhaften Reparatur). Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen und ein neues erwerben, dann kommt der Versicherer auch für allfällige rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit diesem Kauf bzw. Verkauf auf.

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die KFZ-Rechtsschutzversicherungfür Privatpersonen (AKRB)
Fassung 1995

Lenker-Rechtsschutz

Er ist - im Unterschied zum Kfz-Rechtsschutz, der sich immer auf ein bestimmtes Kfz bezieht - an einen bestimmten Lenker gebunden. Versichert ist man auch als Lenker eines fremden Kfz, wobei der Umfang der Versicherung im wesentlichen der Kfz-Rechtsschutzversicherung entspricht. Auch wenn Sie den Lenker-Rechtsschutzversicherungsvertrag ursprünglich nur abgeschlossen haben, weil Sie z.B. regelmäßig mit dem Auto Ihres Freundes unterwegs waren, dann können Sie die Versicherung auch dann nicht kündigen, wenn Sie sich ein eigenes Auto kaufen.

Privat-Rechtsschutz

Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und für die Strafverteidigung auf Grund von Ereignissen erhält der Versicherungsnehmer z.B. als Familienvorstand, Wohnungs- bzw. Eigenheiminhaber, Hobbysportler, Radfahrer, Haustierhalter... Versicherungsschutz.

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004

Berufs- oder Betriebs-Rechtsschutz

Er ist für Versicherungsfälle, die sich nicht im privaten Bereich ereignen, sondern mit Ihrer Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen (oder auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten), gedacht.

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004

Arbeitsgerichts-Rechtsschutz

Er bezieht sich auf Streitigkeiten, die sich aus einem Arbeits- oder Lehrverhältnis ergeben und vor dem Arbeits- oder Sozialgericht ausgetragen werden (wenn Sie also z.B. nicht das Ihnen zustehende Urlaubsgeld oder die Ihnen zustehende Abfertigung bekommen).

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004

Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Er betrifft im wesentlichen die vor dem Arbeits- oder Sozialgericht ausgetragenen Rechtsstreitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen (z.B. die Geltendmachung eines Hilflosenzuschusses).

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004

Beratungs-Rechtsschutz

Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für eine mündliche Rechtsauskunft durch einen Anwalt oder Notar auf Fragen aus allen Rechtsgebieten außer dem Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgabenrecht. Eine Beratung kann aber bei den meisten Versicherern höchstens einmal im Monat mit nur zwei zusätzlichen Rückfragen in ein und derselben Angelegenheit in Anspruch genommen werden.

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz

Hier sind Sie versichert, wenn Sie Ansprüche geltend machen oder abwehren müssen, die aus Verträgen des täglichen Lebens stammen und bewegliche Sachen betreffen. Weiters sind auch Reparatur- und sonstige Werkverträge im Zusammenhang mit der von Ihnen benützten Wohnung vom Versicherungsschutz umfasst. Wenn der Installateur also "gepfuscht" hat oder die neue Videoanlage mangelhaft ist, dann können Sie von Ihrem Vertragsrechtsschutz Gebrauch machen.

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004

Grundstückseigentum- und Miet-Rechtsschutz

Er gilt, wenn Sie als Mieter (Pächter) oder Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses oder Grundstückes Ansprüche aus Miet- und Pachtverträgen geltend machen oder auch abwehren müssen. Schutz haben Sie auch in einem Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz vor der Schlichtungsstelle von Gemeinden. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Auseinandersetzungen unter Miteigentümern, Enteignungs-, Grundverkehrs- und Grundbuchsangelegenheiten, Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten oder Streitigkeiten, die aus dem Erwerb bzw. der Veräußerung des versicherten Objekts entstehen.

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004

Erb- und Familien-Rechtsschutz

Er gilt für Streitigkeiten vor österreichischen Gerichten, die Rechtsfragen des Erbrechts, des Eltern/Kind-Verhältnisses und des Eherechts betreffen. Keinen Versicherungsschutz gibt es in Ehescheidungsangelegenheiten sowie in der ersten Instanz im Außerstreitverfahren.

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004

Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung

Nach den österreichischen Musterbedingungen für die Rechtsschutzversicherung besteht Versicherungsschutz in der Kfz- und Kfz-Vertrags-Rechtsschutz, Lenker-Rechtsschutz, für Versicherungsfälle die in Europa im geografischen Sinn eintreten. Für alle anderen Rechtsschutz Sparten gilt der Versicherungsschutz nur dann wenn die Rechtsverfolgung in Österreich (österreichische Gerichte!) erfolgt.

Im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz steht Ihnen Ihr Versicherer bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bei, egal wo dies notwendig ist.

Was nicht versichert ist

Angesichts der vielen unterschiedlichen Varianten der Rechtsschutzversicherung wird eine Aufzählung der Ausschlüsse unmöglich. Einige der wichtigsten werden im folgenden genannt:

Es gibt keine Leistung:

Wie ist das mit der Wertanpassung?

Die Prämien sind auf Grund der bei Abschluss des Vertrages geltenden Tarife und Gebühren sowie der durchschnittlichen Prozess- und Gerichtskosten erstellt. Diese bleiben nicht immer gleich. Als einheitlicher [i]Index
Errechneter gewichteter Durchschnitt der Kurse in einem bestimmten Aktienmarkt oder einem Segment eines Aktienmarktes (z.B. alle Pharmatitel in einem definierten Markt). Das bekannteste Marktbarometer am deutschen Aktienmarkt, der DAX-Index, spiegelt die Kursentwicklung der 30 umsatzstärksten deutschen Aktientitel wider.
Index
für Preissteigerungen gilt der Verbraucherpreisindex ("VPI"). Ändert sich dieser um mehr als 5%, wird die Versicherungssumme (und damit auch die Prämie) um den Erhöhungsfaktor angehoben. Der Versicherte ist damit immer "richtig" versichert. Diese Vertragsklausel für eine automatische Wertanpassung kann auch durch eine schriftliche Mitteilung drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt werden. Wenn Sie allerdings Ihre Prämie nicht anpassen, erhalten Sie im Schadensfall nur einen Teil der Kosten.

Wer wählt den Rechtsvertreter?

Ein entscheidender Punkt für die Qualität einer Rechtsschutzversicherung ist die freie Wahl des Anwalts. Dies war in der Vergangenheit keine Selbstverständlichkeit. Heute muss dem Versicherungsnehmer dieses Recht der freien Anwaltswahl eingeräumt werden, wenn die Interessensvertretung des Versicherungsnehmers ein gerichtliches oder ein Verwaltungsverfahren erfordert. Zur sonstigen Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen besteht das Recht auf Anwaltswahl nur bei einer vorhergehenden Vereinbarung. Allerdings ist die freie Anwaltswahl auch in diesen Fällen verpflichtend, wenn der Versicherer in einen Interessenskonflikt gelangt (z.B. weil Ihr Gegner bei der selben Versicherung ist und ebenfalls Rechtsschutz beansprucht). Hier wird die objektive Gefahr einer Benachteiligung des Versicherungsnehmers bestehen und daher billigt das Gesetz dem Versicherungsnehmer jedenfalls eine freie Anwaltswahl zu.

Das Recht auf freie Wahl des Rechtsvertreter darf vom Versicherer nur insofern eingeschränkt werden, als die Wahl sich auf solche Rechtsvertreter beschränken kann, die ihren Kanzleisitz am Ort des Gerichtes oder der Verwaltungsbehörde haben.

Informationspflichten des Versicherers im Schadensfall

Wenn Sie Ihrem Versicherer mitteilen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist, ist der Versicherer verpflichtet, Sie innerhalb von 2 Wochen über Ihre Obliegenheiten zu informieren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann Ihnen eine fahrlässige Verletzung der Obliegenheit nicht zur Last gelegt werden.

Ebenfalls innerhalb von zwei Wochen muss der Versicherer bekannt geben, ob er den Anspruch anerkennt oder ablehnt. Ist die Ablehnung nicht rechtzeitig erfolgt, so muss der Versicherer allfällige schon entstandene Kosten aus diesem Versicherungsfall tragen.

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? - Wartefristen

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem in der Polizze angegebenen Zeitpunkt, sofern Sie die erste Prämie binnen 14 Tagen nach Erhalt der Polizze bzw. des Zahlscheines bezahlt haben. Bei den meisten Rechtsschutzverträgen bestehen jedoch Wartefristen, d.h., dass Sie die Leistung nur für Fälle in Anspruch nehmen können, die nach Ablauf dieser Zeit eingetreten sind.

Die wichtigsten Wartefristen betragen:

  • drei Monate in der Allgemeinen Vertrags-, in der Arbeitsgerichts-, in der Sozialversicherungs-, in der Beratungs- und in der Grundstückseigentums- und Miet-Rechtsschutzversicherung,
  • sechs Monate Wartezeit gibt es im Familien-Rechtsschutz,
  • neun Monate bei Vaterschaftssachen und
  • zwölf Monate im Erb-Rechtsschutz.

Es nützt Ihnen allerdings nichts, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und nach der Wartefrist einen Prozess gegen den Nachbarn anzustrengen, wenn der Anlassfall für den Streit schon länger zurückliegt. Als Versicherungsfall im Schadenersatz Rechtsschutz gilt nämlich der Eintritt des Schadenereignisses. Dies ist auch bei den anderen Rechtsschutz-Bereichen so.

Hinweise:

  • Vor dem Abschluss überlegen Sie, welcher private oder berufliche Rechtsschutz überhaupt in Frage kommt.
  • Beachten Sie die unterschiedlichen Wartefristen in den einzelnen Sparten.
  • Wenn ein Versicherungsfall eintritt, nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns oder direkt mit der Versicherung auf um das weitere Vorgehen abzustimmen.
  • Wenn freie Anwaltswahl vereinbart ist, nennen Sie uns/ der Versicherung den Anwalt Ihres Vertrauens.
  • Wir sorgen dafür, dass der Versicherer den Anwalt rasch beauftragt und die Deckung bestätigt.
  • Erteilen Sie die notwendigen Vollmachten und stellen Sie dem Anwalt alle Ihnen zugänglichen Informationen zur Verfügung; lassen Sie sich auch erläutern, in welcher Weise er vorzugehen gedenkt, und unterstützen Sie ihn dabei.

icon: PDFAllgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004

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Ihre Vorteile Anfragen Onlinevergleiche Fachwissen
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