Rechtsschutzversicherung
- Arten des Rechtsschutzes
- Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung
- Was nicht versichert ist
- Wie ist das mit der Wertanpassung?
- Wer wählt den Rechtsvertreter?
- Informationspflichten des Versicherers im Schadensfall
- Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? - Wartefristen
Arten des Rechtsschutzes
Eine Rechtsschutzversicherung kann für die verschiedensten Lebensbereiche abgeschlossen werden, sei es für den privaten Bereich, für den Beruf oder auch den Straßenverkehr. Es stehen folgende Bausteine zur Verfügung:
Kfz-Rechtsschutz
Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer als Eigentümer der Halter, Mieter oder Entleiher auch die (berechtigten) Lenker und Insassen des in der Polizze angeführten Fahrzeuges. Der Deckungsumfang umfasst den Schadenersatz- und den Strafrechtsschutz sowie Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Führerscheinentzug. Der Schadenersatzrechtsschutz deckt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens; der Strafrechtsschutz umfasst die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen Verkehrsunfällen oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften.
Kfz-Vertrags-Rechtsschutz
Er ist eine Erweiterung des Kfz-Rechtsschutzes und an das in der Polizze bezeichnete Fahrzeug gebunden. Der Versicherer kommt für Auseinandersetzungen auf, die sich aus Verträgen das Fahrzeug betreffend, ergeben (z.B. wegen einer mangelhaften Reparatur). Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen und ein neues erwerben, dann kommt der Versicherer auch für allfällige rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit diesem Kauf bzw. Verkauf auf.
Allgemeine Bedingungen für
die KFZ-Rechtsschutzversicherungfür Privatpersonen (AKRB)
Fassung 1995
Lenker-Rechtsschutz
Er ist - im Unterschied zum Kfz-Rechtsschutz, der sich immer auf ein bestimmtes Kfz bezieht - an einen bestimmten Lenker gebunden. Versichert ist man auch als Lenker eines fremden Kfz, wobei der Umfang der Versicherung im wesentlichen der Kfz-Rechtsschutzversicherung entspricht. Auch wenn Sie den Lenker-Rechtsschutzversicherungsvertrag ursprünglich nur abgeschlossen haben, weil Sie z.B. regelmäßig mit dem Auto Ihres Freundes unterwegs waren, dann können Sie die Versicherung auch dann nicht kündigen, wenn Sie sich ein eigenes Auto kaufen.
Privat-Rechtsschutz
Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und für die Strafverteidigung auf Grund von Ereignissen erhält der Versicherungsnehmer z.B. als Familienvorstand, Wohnungs- bzw. Eigenheiminhaber, Hobbysportler, Radfahrer, Haustierhalter... Versicherungsschutz.
Allgemeine Bedingungen
für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004
Berufs- oder Betriebs-Rechtsschutz
Er ist für Versicherungsfälle, die sich nicht im privaten Bereich ereignen, sondern mit Ihrer Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen (oder auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten), gedacht.
Allgemeine Bedingungen
für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Er bezieht sich auf Streitigkeiten, die sich aus einem Arbeits- oder Lehrverhältnis ergeben und vor dem Arbeits- oder Sozialgericht ausgetragen werden (wenn Sie also z.B. nicht das Ihnen zustehende Urlaubsgeld oder die Ihnen zustehende Abfertigung bekommen).
Allgemeine Bedingungen
für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Er betrifft im wesentlichen die vor dem Arbeits- oder Sozialgericht ausgetragenen Rechtsstreitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen (z.B. die Geltendmachung eines Hilflosenzuschusses).
Allgemeine Bedingungen
für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004
Beratungs-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für eine mündliche Rechtsauskunft durch einen Anwalt oder Notar auf Fragen aus allen Rechtsgebieten außer dem Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgabenrecht. Eine Beratung kann aber bei den meisten Versicherern höchstens einmal im Monat mit nur zwei zusätzlichen Rückfragen in ein und derselben Angelegenheit in Anspruch genommen werden.
Allgemeine Bedingungen
für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
Hier sind Sie versichert, wenn Sie Ansprüche geltend machen oder abwehren müssen, die aus Verträgen des täglichen Lebens stammen und bewegliche Sachen betreffen. Weiters sind auch Reparatur- und sonstige Werkverträge im Zusammenhang mit der von Ihnen benützten Wohnung vom Versicherungsschutz umfasst. Wenn der Installateur also "gepfuscht" hat oder die neue Videoanlage mangelhaft ist, dann können Sie von Ihrem Vertragsrechtsschutz Gebrauch machen.
Allgemeine Bedingungen
für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004
Grundstückseigentum- und Miet-Rechtsschutz
Er gilt, wenn Sie als Mieter (Pächter) oder Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses oder Grundstückes Ansprüche aus Miet- und Pachtverträgen geltend machen oder auch abwehren müssen. Schutz haben Sie auch in einem Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz vor der Schlichtungsstelle von Gemeinden. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Auseinandersetzungen unter Miteigentümern, Enteignungs-, Grundverkehrs- und Grundbuchsangelegenheiten, Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten oder Streitigkeiten, die aus dem Erwerb bzw. der Veräußerung des versicherten Objekts entstehen.
Allgemeine Bedingungen
für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004
Erb- und Familien-Rechtsschutz
Er gilt für Streitigkeiten vor österreichischen Gerichten, die Rechtsfragen des Erbrechts, des Eltern/Kind-Verhältnisses und des Eherechts betreffen. Keinen Versicherungsschutz gibt es in Ehescheidungsangelegenheiten sowie in der ersten Instanz im Außerstreitverfahren.
Allgemeine Bedingungen
für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004
Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung
Nach den österreichischen Musterbedingungen für die Rechtsschutzversicherung besteht Versicherungsschutz in der Kfz- und Kfz-Vertrags-Rechtsschutz, Lenker-Rechtsschutz, für Versicherungsfälle die in Europa im geografischen Sinn eintreten. Für alle anderen Rechtsschutz Sparten gilt der Versicherungsschutz nur dann wenn die Rechtsverfolgung in Österreich (österreichische Gerichte!) erfolgt.
Im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz steht Ihnen Ihr Versicherer bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bei, egal wo dies notwendig ist.
Was nicht versichert ist
Angesichts der vielen unterschiedlichen Varianten der Rechtsschutzversicherung wird eine Aufzählung der Ausschlüsse unmöglich. Einige der wichtigsten werden im folgenden genannt:
Es gibt keine Leistung:
- für die Verteidigung in Strafverfahren bei Verbrechen gegen das Leben und bei Delikten, die nur vorsätzlich begangen werden können, sowie in jedem Fall der Verurteilung wegen "Vorsatzes" (bei Übertretung von Verkehrsvorschriften besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Verschuldensform),
- aus Streitigkeiten mit dem eigenen
Rechtsschutzversicherer, auch wenn es dabei um andere
Versicherungsverträge geht. In den Musterbedingungen sind
jegliche Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen von
der Leistungspflicht ausgeschlossen. Dieses
Risiko
Verlustgefahr. Auch Ungewissheit über zukünftige Ereignisse als Gefahrenmoment.
Es wird zwischen mehreren Risikofaktoren unterschieden:- Bonitätsrisiko: Risiko, dass ein Kredit nicht oder nur teilweise zurückgezahlt werden kann.
- Inflationsrisiko: Verliert die Währung eines Landes an Wert, so verringert sich die Kaufkraft des Geldes.
- Liquiditätsrisiko: Risiko, dass ein Anleger nicht genüg bare Mittel für einen Aktienkauf oder -verkauf zur Verfügung hat oder das Aktienvolumen gering ist.
- Marktrisiko: Risiko von Kursrückgängen an der Börse.
- Währungsrisiko: Verlustrisiko bei Anlagen an ausländischen Börsen.
- Zinsrisiko: Durch steigende Zinsen kann der Kurs festverzinslicher Wertpapiere sinken.
- wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles der Lenker des Fahrzeugs nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besaß oder das Fahrzeug zu Unrecht benutzt wurde, es sei denn, der Versicherungsnehmer kann nachweisen, dass er von diesen Tatsachen nichts wusste,
- in der Kfz- und Lenker-Rechtsschutzversicherung, sofern bei Verwaltungsstrafverfahren die Geldstrafe weniger als 0,5% der Versicherungssumme ausmacht. Eine durchschnittliche Strafverfügung ist also mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung nicht anfechtbar,
- wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Ihren gesetzlichen Verständigungs- und Hilfestellungspflichten nicht nachkommen (also z.B. die Meldung an die Polizei unterlassen, obwohl Sie sich nicht ausweisen können),
- für Kosten und Auslagen, die entstanden sind, bevor der Anspruch auf Versicherungsschutz geltend gemacht wurde (außer diese wurden durch unaufschiebbare Maßnahmen ausgelöst und der Versicherer wurde binnen vier Wochen verständigt),
- keinen Schutz gibt es natürlich auch, wenn ein Fahrzeug alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss gelenkt wird oder wenn die Pflicht zur Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall unterlassen wurde,
- schließlich gewährt die Rechtsschutzversicherung keine Unterstützung, wenn Sie einen aussichtslosen Prozess führen wollen, auch wenn natürlich nicht immer leicht zu klären ist, wann eine Angelegenheit als aussichtslos anzusehen ist.
Wie ist das mit der Wertanpassung?
Die Prämien sind auf Grund der bei Abschluss des
Vertrages geltenden Tarife und Gebühren sowie der
durchschnittlichen Prozess- und Gerichtskosten erstellt.
Diese bleiben nicht immer gleich. Als einheitlicher
Index
Errechneter gewichteter Durchschnitt der Kurse in
einem bestimmten Aktienmarkt oder einem Segment eines
Aktienmarktes (z.B. alle Pharmatitel in einem definierten Markt).
Das bekannteste Marktbarometer am deutschen Aktienmarkt, der
DAX-Index, spiegelt die Kursentwicklung der 30 umsatzstärksten
deutschen Aktientitel wider.Index
für Preissteigerungen gilt der Verbraucherpreisindex
("VPI"). Ändert sich dieser um mehr als 5%, wird die
Versicherungssumme (und damit auch die Prämie) um den
Erhöhungsfaktor angehoben. Der Versicherte ist damit immer
"richtig" versichert. Diese Vertragsklausel für eine
automatische Wertanpassung kann auch durch eine
schriftliche Mitteilung drei Monate vor Ablauf des
jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt werden. Wenn Sie
allerdings Ihre Prämie nicht anpassen, erhalten Sie im
Schadensfall nur einen Teil der Kosten.
Wer wählt den Rechtsvertreter?
Ein entscheidender Punkt für die Qualität einer Rechtsschutzversicherung ist die freie Wahl des Anwalts. Dies war in der Vergangenheit keine Selbstverständlichkeit. Heute muss dem Versicherungsnehmer dieses Recht der freien Anwaltswahl eingeräumt werden, wenn die Interessensvertretung des Versicherungsnehmers ein gerichtliches oder ein Verwaltungsverfahren erfordert. Zur sonstigen Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen besteht das Recht auf Anwaltswahl nur bei einer vorhergehenden Vereinbarung. Allerdings ist die freie Anwaltswahl auch in diesen Fällen verpflichtend, wenn der Versicherer in einen Interessenskonflikt gelangt (z.B. weil Ihr Gegner bei der selben Versicherung ist und ebenfalls Rechtsschutz beansprucht). Hier wird die objektive Gefahr einer Benachteiligung des Versicherungsnehmers bestehen und daher billigt das Gesetz dem Versicherungsnehmer jedenfalls eine freie Anwaltswahl zu.
Das Recht auf freie Wahl des Rechtsvertreter darf vom Versicherer nur insofern eingeschränkt werden, als die Wahl sich auf solche Rechtsvertreter beschränken kann, die ihren Kanzleisitz am Ort des Gerichtes oder der Verwaltungsbehörde haben.
Informationspflichten des Versicherers im Schadensfall
Wenn Sie Ihrem Versicherer mitteilen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist, ist der Versicherer verpflichtet, Sie innerhalb von 2 Wochen über Ihre Obliegenheiten zu informieren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann Ihnen eine fahrlässige Verletzung der Obliegenheit nicht zur Last gelegt werden.
Ebenfalls innerhalb von zwei Wochen muss der Versicherer bekannt geben, ob er den Anspruch anerkennt oder ablehnt. Ist die Ablehnung nicht rechtzeitig erfolgt, so muss der Versicherer allfällige schon entstandene Kosten aus diesem Versicherungsfall tragen.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? - Wartefristen
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem in der Polizze angegebenen Zeitpunkt, sofern Sie die erste Prämie binnen 14 Tagen nach Erhalt der Polizze bzw. des Zahlscheines bezahlt haben. Bei den meisten Rechtsschutzverträgen bestehen jedoch Wartefristen, d.h., dass Sie die Leistung nur für Fälle in Anspruch nehmen können, die nach Ablauf dieser Zeit eingetreten sind.
Die wichtigsten Wartefristen betragen:
- drei Monate in der Allgemeinen Vertrags-, in der Arbeitsgerichts-, in der Sozialversicherungs-, in der Beratungs- und in der Grundstückseigentums- und Miet-Rechtsschutzversicherung,
- sechs Monate Wartezeit gibt es im Familien-Rechtsschutz,
- neun Monate bei Vaterschaftssachen und
- zwölf Monate im Erb-Rechtsschutz.
Es nützt Ihnen allerdings nichts, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und nach der Wartefrist einen Prozess gegen den Nachbarn anzustrengen, wenn der Anlassfall für den Streit schon länger zurückliegt. Als Versicherungsfall im Schadenersatz Rechtsschutz gilt nämlich der Eintritt des Schadenereignisses. Dies ist auch bei den anderen Rechtsschutz-Bereichen so.
Hinweise:
- Vor dem Abschluss überlegen Sie, welcher private oder berufliche Rechtsschutz überhaupt in Frage kommt.
- Beachten Sie die unterschiedlichen Wartefristen in den einzelnen Sparten.
- Wenn ein Versicherungsfall eintritt, nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns oder direkt mit der Versicherung auf um das weitere Vorgehen abzustimmen.
- Wenn freie Anwaltswahl vereinbart ist, nennen Sie uns/ der Versicherung den Anwalt Ihres Vertrauens.
- Wir sorgen dafür, dass der Versicherer den Anwalt rasch beauftragt und die Deckung bestätigt.
- Erteilen Sie die notwendigen Vollmachten und stellen Sie dem Anwalt alle Ihnen zugänglichen Informationen zur Verfügung; lassen Sie sich auch erläutern, in welcher Weise er vorzugehen gedenkt, und unterstützen Sie ihn dabei.
Allgemeine Bedingungen
für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Fassung 2004
Allgemeine Bedingungen für
die KFZ-Rechtsschutzversicherungfür Privatpersonen (AKRB)
Fassung 1995
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