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Reisestornoversicherung

Wenn Sie eine bereits gebuchte Reise nicht antreten können, weil Sie oder nahe Angehörige plötzlich erkranken, einen Unfall haben oder ein Todesfall eintritt, dann müssen Sie aufgrund der Reisebedingungen Stornogebühren bezahlen .

Da Stornogebühren - wenn die Stornierung knapp vor Abfahrt erfolgt - sehr hoch sein können, bieten Ihnen die meisten Reisebüros bei der Buchung den Abschluss einer Stornoversicherung (Reiserücktrittskostenversicherung) an. Manchmal ist sie auch im Preis des Pauschalarrangements bereits inbegriffen.

Die Reisestornoversicherung übernimmt bei Unfall, Tod oder Krankheit von Ihnen oder eines nahen Angehörigen die Stornokosten. Auch wenn Sie aufgrund eines Elementarereignisses die Reise nicht antreten können (etwa weil Ihr Haus durch Feuer vernichtet wurde), kommt diese Versicherung für die Stornokosten auf.

In der Regel enthält die Reisestornoversicherung einen Selbstbehalt und ist auch in der Höhe begrenzt.

Was nicht versichert ist

Nicht versichert ist der Rücktritt von der Reise, wenn ein chronisches Leiden die Ursache ist oder wenn der Anlass zum Rücktritt Krankheiten sind, die in den letzten sechs Monaten vor der Buchung der Reise bereits behandelt wurden.

Schwangerschaft ist keine Krankheit - ein deshalb notwendiger Rücktritt ist daher nicht von der Versicherung gedeckt. Komplikationen, die in Folge einer Schwangerschaft auftreten, sind aber als Krankheit zu werten und daher gedeckt.

Komplikationen, die dadurch entstehen, dass Sie die Impfungen, die für die Reise notwendig sind, nicht vertragen, sind meist nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

Was tun im Schadensfall?

Sie müssen sofort das Reisebüro und den Versicherer schriftlich benachrichtigen. Manchmal sind sehr kurze Fristen festgelegt. Warten Sie nicht zu, ob Sie nicht vielleicht doch noch gesund werden - die höhere Stornogebühr, wenn Sie dann doch absagen müssen, wird vom Versicherer nicht getragen, es sei denn, Sie handeln mit Zustimmung des Versicherers.

Hinweise:

  • Prüfen Sie vor Abschluss einer individuell vereinbarten Reisestornoversicherung, ob nicht eine solche automatisch bereits im Arrangementpreis enthalten ist.
  • Lassen Sie sich die Bedingungen aushändigen, lesen Sie diese und beachten Sie vor allem die Alters- und Angehörigenklausel.
  • Prüfen Sie die Höhe des Selbstbehaltes, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes und Höhe der Versicherungssumme.

Reisegepäckversicherung

Reisegepäckversicherungen decken bei weitem nicht jeden Schaden, der Ihnen durch Verlust Ihres Gepäcks entsteht...

Die Versicherungsbedingungen sehen sehr strenge Regeln vor, wie Sie über Ihr Gepäck zu wachen haben; z.B. dürfen Sie Ihr Reisegepäck nicht über Nacht in Ihrem Auto oder - falls Sie auf einer Gesellschaftsreise sind - im Autobus lassen. Unter Umständen bietet auch Ihre allenfalls bestehende Haushaltversicherung einen teilweisen Versicherungsschutz (jedenfalls für Europa im geographischen Sinn oder einen außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat).

Was ist versichert?

  • Das gesamte Reisegepäck,
  • alles, was Sie am Körper und in der Kleidung tragen, sowie
  • die auf der Reise zum persönlichen Gebrauch gekauften Gegenstände (hier gibt es unterschiedliche Höchstgrenzen).

Bis zur Hälfte der Versicherungssumme sind versichert:

  • Schmuck, Fotoapparate, technische Geräte, Sportgeräte im Wert von über EUR 7.500,-.
  • Ersatz geleistet wird bei Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung, zum Beispiel durch Diebstahl, Unfall, Einbruch, Elementarereignisse.

Was nicht versichert ist

Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Sparbücher, Fahrkarten, Kontaktlinsen und Kfz-Zubehör. Nicht versichert sind auch Motor-, Segel-, Falt- und Schlauchboote, Fahrräder und Sportgeräte, solange sie nicht benützt werden.

Keinen Ersatz bekommen Sie auch, wenn Sie die Beschädigungen vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht haben, wenn Sie etwas ganz einfach vergessen oder unzureichend verwahrt haben. Bruch, Abnützung, Verschleiß oder Schäden wegen mangelhafter Verpackung oder mangelhaftem Verschluss schließen ebenfalls eine Versicherungsleistung aus.

Während der Reise

Hier erfahren Sie welche Pflichten Ihnen während der Reise auferlegt sind bzw. wie Sie sich bei einem Schaden zu verhalten haben.

Wie schon erwähnt, sehen die Bedingungen sehr genau vor, welche Vorsichtsmaßnahmen Sie im Zusammenhang mit Ihrem Gepäck treffen müssen. Reisegepäck darf nicht über Nacht in Ihrem Auto oder im Bus bleiben, sondern muss mitgenommen werden. Schmuck, Uhren, Foto- oder Filmapparate samt Zubehör müssen - wenn sie nicht gerade getragen werden - im Safe verwahrt werden. Andere Wertgegenstände wie Jagdwaffen, Ferngläser etc. müssen - sofern sie nicht gerade benützt werden - verschlossen oder beaufsichtigt verwahrt werden.

Im Auto ist Ihr Gepäck im wesentlichen nur während des Tages und nur dann versichert, wenn es im gesondert versperrbaren Kofferraum (von außen nicht sichtbar) verwahrt ist. Nachts besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn das Fahrzeug entweder in einer abgeschlossenen Garage oder nachweislich für nicht länger als zwei Stunden (z.B. Pause während der Reise) alleingelassen wurde. Es reicht jedenfalls nicht aus, wenn Sie das Fahrzeug in einer öffentlichen Garage oder auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz abstellen.

Was tun im Schadensfall?

Sie müssen den Schaden auf jeden Fall sofort dem Beherbergungs- oder Beförderungsunternehmen melden, wenn das Gepäck durch eine Straftat oder einen Verkehrsunfall beschädigt wurde oder abhanden gekommen ist, auch der Polizei, anschließend dem Versicherer.

Reisekrankenversicherung

Die staatliche Krankenversicherung ersetzt bei einem Auslandsurlaub nur einen Teil der Arzt - und Behandlungskosten, und das auch nur für jene Länder, mit denen Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurden und für die daher ein Urlaubskrankenschein gilt. Diese Lücke versucht die Reisekrankenversicherung zu schließen.

Führt Sie Ihr Urlaub zum Beispiel nach Amerika, so kommt Sie eine eventuelle Erkrankung teuer zu stehen, da Sie dann sämtliche anfallenden Kosten selbst tragen müssen.

Die Reisekrankenversicherung übernimmt bei Krankheit im Urlaub oder nach einem Unfall die Kosten für die medizinische Behandlung durch Arzt oder Krankenhaus.

Vor Abschluss einer Reisekrankenversicherung sollten Sie auf jeden Fall prüfen, inwieweit Ihre Sozialversicherung in Österreich für entstandene Kosten aufkommt, bzw. - wenn Sie über eine Zusatzkrankenversicherung verfügen - ob nicht diese auch Kosten übernimmt. Wir helfen gerne weiter!

Ihre Vorteile Anfragen Onlinevergleiche Fachwissen
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